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17. Corona-Info - KOSTENERSATZ der COVID-Testungen06.10.2020 Liebe Auftraggeberinnen und Auftraggeber! Werte Klientinnen und Klienten! Es hat etwas Zeit gebraucht, bis die Behörden in jedem Bundesland das genaue Prozedere für den Kostenersatz der COVID-Testungen bekannt gegeben haben. Nun kann ab sofort (in Salzburg erst ab 1.11.2020) die Rückerstattung dieser Kosten beantragt werden. Sollten Sie zwischen dem 16.3. und 31.10.2020 die COVID-Tests für ihre BetreuerInnen bezahlt haben, so können Sie jetzt einen Antrag auf den Kostenersatz stellen. Die Anträge können nur betreute Personen (bzw. deren Vertreter) einbringen und nicht die BetreuerInnen selbst. Es werden bis zu 85 € für inländische und bis zu 60 € für ausländische Tests rückerstattet. Der Kostenersatz kann einmal pro Monat und Betreuungskraft beantragt werden. Die Anträge sind je nach Bundesland verschieden. Bitte finden Sie hier den Link auf unsere Webseite, wo sich die jeweiligen Anträge mit den dazugehörigen Richtlinien befinden: https://www.24hpflege.at/auftrag WIEN als einziges Bundesland hat die entsprechenden Formulare noch nicht bereitgestellt. Sobald diese veröffentlicht werden, platzieren wir sie auf unsere Webseite. Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wir freuen uns, dass diese Kosten nun von der staatlichen Seite übernommen werden. Sollten Sie Unterstützung bei der Beantragung benötigen, so zögern Sie uns nicht zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne. In Hinblick auf die steigenden Infektionszahlen appellieren wir an Sie sowie unsere BetreuerInnen die Hygiene-Regeln sowie gesetzte Maßnahmen einzuhalten und eine Ansteckung so gut wie möglich zu vermeiden. Herzliche Grüße aus Bratislava! Zuzana Tanzer & Ihr AIW Team |