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18. Corona-Info - GRENZSITUATION SLOWAKEI16.11.2020 Liebe Auftraggeberinnen und Auftraggeber! SLOWAKEI Bestimmten Gruppen wurden jedoch Ausnahmen von den Einreisebestimmungen gewährt. Wir konnten inzwischen abklären, dass diese Ausnahmen auch für alle PersonenbetreuerInnen gelten! BetreuerInnen werden von der slowakischen Regierung als Pendler gesehen und dürfen daher auch ohne einen PCR-Test die Grenze passieren. Das gilt sowohl bei der Einreise in die Slowakei, als auch bei der Einreise nach Österreich. BetreuerInnen müssen sich nur bei der Einreise in die Slowakei mit ihren Dokumenten bei der Grenze ausweisen. Wir haben alle unsere BetreuerInnen darüber informiert und sind ihnen bei der Erstellung der Dokumente behilflich. UNGARN und KROATIEN Ungarische BetreuerInnenn dürfen zurzeit ohne Einschränkungen an den Grenzen ein und ausreisen. Die Regelungen für kroatische BetreuerInnen sind unverändert. Diese dürfen je nach Region nur mit einem aktuellen PCR-Test an- und ausreisen und lassen sich daher immer vor jeder An- bzw. Abreise testen. POSITIV GETESTETE BETREUERINNEN oder BETREUTE PERSONEN Bisher hatten wir nur wenige Fälle von positiv getesteten BetreuerInnen während ihres Einsatzes in Österreich. In diesen Fällen hat sich das Covid19 Virus von ihren betreuten Personen auf sie übertragen. Betreute Personen wiederum wurden von Menschen angsteckt, die den Betreuungshaushalt besucht haben. Deshalb möchten wir Sie im Namen aller Beteiligten bitten, die betreuten Personen mit ihren BetreuerInnen jetzt während der stetig steigenden Zahlen nicht zu besuchen und alle Besuche zu vermeiden. BetreuerInnen und ihre betreuten Personen sind im Betreuungshaushalt gut geschützt. Es ist aber auch wiederholt passiert, dass betreute Personen nach ihrem Krankenhaus-Aufenthalt Covid19-positiv nach Hause entlassen worden sind, ohne es zu wissen. Sollten Sie bzw. Ihr Angehöriger im Krankenhaus stationär aufgenommen werden, bitte verlangen Sie vor der Entlassung unbedingt einen PCR-Test. Nur so können wir für Sie nach einem Krankenhaus-Aufenthalt neuerlich BetreuerInnen organisieren. An dieser Stelle möchten wir allerdings anmerken, dass bei keinem/r tätigen BetreuerIn zu 100% ausgeschlossen werden kann, dass er/sie Covid19 positiv ist. Sollten Sie sich wünschen, dass Ihre BetreuerInnen vor jedem Turnus PCR getestet werden, bitte teilen Sie das Ihren BetreuerInnen oder AIW mit. Es empfiehlt sich eine Testung bereits im Heimatland der BetreuerInnen. Für die Testungen brauchen die BetreuerInnen je nach Heimatland 6-10 Tage Vorlaufzeit. Sollte Ihr/e BetreuerIn oder die betreute Person Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen, so rufen Sie die Corona-Hotline 1450 an und verlangen Sie eine Testung. Diese Testungen werden über die Bezirkshauptmannschaften organisiert und auch bezahlt. Bei einem positiven Testergebnis bitten wir Sie sich bei AIW zu melden. Wir unterstützen Sie je nach Betreuungssituation individuell und versuchen die am besten mögliche Lösung zu finden. Sollten Sie, die betreute Person oder Ihre BetreuerInnen an Corona erkranken, ist es nicht zielführend den/die „Schuldige/n“ zu suchen. Wie es sich zeigt, können die Ansteckungen in den meisten Fällen nicht mehr zurück verfolgt werden. Gegenseitige Schuldzuweisungen verbessern keine Situation. Wir sollten daher alle zusammen halten und alles dafür setzen eine mögliche Ansteckung zu vermeiden. Durch die strikte Einhaltung der geltenden Maßnahmen hoffen wir in Zukunft auf das minimale Auftreten von Corona positiven Fällen. Wir sind zuversichtlich, dass wir alle gemeinsam auch diese zweite Welle gut meistern werden. Schließlich wird auch diese vorübergehen. Alles Gute für Sie und Ihre Familien in dieser herausfordernden Zeit! Zuzana Tanzer & Ihr AIW Team |