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STANDARD - „Glücklich im Alter“

31.03.2016

Glücklich zu Hause trotz Betreuungsbedürftigkeit. Personenbetreuung macht es möglich.

Die sogenannte 24-Stunden-Betreuung ist eine individuelle Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen, welche die Anwesenheit einer Betreuungskraft rund um die Uhr benötigen.  Bei der Personenbetreuung wechseln sich zwei im Turnus alternierend tätige PersonenbetreuerInnen ab. Die meisten von ihnen kommen aus der Slowakei.
Die seit 2007 gesetzlich geregelte Personenbetreuung hat immer wieder ein großes öffentliches Interesse erregt. Wie eine Personenbetreuung funktioniert und worauf es bei der Suche nach BetreuerInnen ankommt, erklärt Zuzana Tanzer, Geschäftsführerin der Organisation AIW - ALTERN IN WÜRDE.


Frau Tanzer, Sie kommen aus der Slowakei, sind Dipl. Krankenschwester,  waren selbst viele Jahre Personenbetreuerin und leiten jetzt eine sehr anerkannte Organisation. Seit wann gibt es Ihre Firma und was hat zum Image von AIW geführt?

AIW gibt es bereits seit 16 Jahren. Wir sind eine der ältesten Organisationen, die sich mit der Bereitstellung von PersonenbetreuerInnen und der damit zusammenhängenden Logistik beschäftigen. Seit unserem Bestehen legen wir einen großen Wert auf die richtige Auswahl an BetreuerInnen und eine kompetente Begleitung durch Pflegefachkräfte. Unseren KlientInnen stehen wir zur Seite und geben den BetreuerInnen die nötige Rückendeckung. Das hat sich bezahlt gemacht. Unsere Kompetenz hat auch das Österreichische Rote Kreuz erkannt und uns als exklusiven Kooperationspartner in drei Bundesländern ausgewählt.


Es gibt viele hilfsbedürftige alte Menschen in Österreich die keine Angehörigen haben, die sie pflegen könnten. Und es gibt sehr viele Agenturen, die BetreuerInnen vermitteln. Wie findet man heraus, welche Anbieter wirklich seriös arbeiten?

Es ist tatsächlich nicht einfach. Bei der Legalisierung der Personenbetreuung wurden die gesetzlichen Regelungen für Vermittler leider nicht mit bedacht. Wahrscheinlich hat man mit einem solchen rasanten Anstieg an verschiedensten Vermittlern und Agenturen, den wir in den vergangenen Jahren miterlebt haben, nicht gerechnet. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf aber später doch noch erkannt und für die Vermittlungsagenturen eigene Standes- und Ausübungsregeln beschlossen. Diese sind ganz neu und gelten erst seit Jänner dieses Jahres. Es wird wohl einiger Zeit bedürfen, bis sich die Auswirkungen dieser Regelungen positiv in der Praxis zeigen.

 

Welche Kriterien sollte also eine seriöse Vermittlungsagentur erfüllen?

Eine Agentur muss den notwendigen Gewerbeschein zur Organisation der Personenbetreuung vorweisen können, einen nachvollziehbaren Firmensitz und zumindest eine erreichbare Ansprechperson haben. Schon der erste Kontakt kann zeigen, ob ausführliche Informationen und kompetente Antworten auf Fragen gegeben sind oder nicht. Ein gutes Zeichen für eine qualitätsorientierte Agentur ist, wenn sie Pflegefachkräfte als Ansprechpersonen beschäftigt bzw. von diesen geführt wird. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Erhebung des Betreuungsbedarfes bei KlientInnen vor Ort sollten nur Pflegefachkräfte durchführen. Ich bin skeptisch bei Vermittlern, die einen anderen Beruf haben, denn zum Beispiel ein Anwalt oder ein Finanzberater kann wahrscheinlich die Bedürfnisse einer an Alzheimer erkrankten Person nur schwer einschätzen.
Ein wichtiges Kriterium ist auch die Transparenz bei den angebotenen Leistungen und den Kosten der Personenbetreuung. Bei den Kosten sollte zwischen den Agenturentgelten und den Honoraren der BetreuerInnen unterschieden werden. Man sollte unbedingt vorab überprüfen, ob alle versprochenen Leistungen auch tatsächlich vertraglich garantiert werden.


Und welche Qualifikation müssen die BetreuerInnen haben?

Eine verpflichtende Ausbildung für PersonenbetreuerInnen ist leider gesetzlich nicht vorgeschrieben. Deshalb sind noch immer zahlreiche BetreuerInnen ohne Betreuungskenntnisse in der Personenbetreuung tätig.
Eine seriöse Agentur sollte daher überprüfte BetreuerInnen vermitteln, die nachweisbar eine Ausbildung haben. Bei AIW werden nicht nur die schriftlichen Zeugnisse, sondern auch die Praxiserfahrung der BewerberInnen überprüft. Ein persönliches Auswahlverfahren durch AIW-eigene Pflegefachkräfte im Herkunftsland der BetreuerInnen sichert unseren KlientInnen die bestmögliche Auswahl und eine stabile Betreuung. Was viele Betreuungssuchende auch nicht wissen, ist die Notwendigkeit eines Ausbildungsnachweises der BetreuerInnen bei Beantragung von Förderung. Wenn BetreuerInnen ohne Ausbildung oder aufrechter Gewerbeberechtigung beschäftigt werden, bekommt die betreute Person keine Förderung.  


Welche Arten von Förderung gibt es und wer hat Anspruch?

Neben dem Pflegegeld gibt es zusätzlich eine Förderung für die Personenbetreuung in Höhe von € 550,- pro Monat. Außer dem erwähnten Ausbildungsnachweis und der Gewerbeberechtigung gelten noch der Bezug von Pflegegeld und eine Einkommensgrenze als Voraussetzung zum Erhalt der Förderung. Die Unterstützung bei der Antragstellung sollte übrigens auch ein selbstverständlicher Service einer Agentur sein.

 

Sie haben sich seit Jahren für die PersonenbetreuerInnen aus den neuen EU Ländern eingesetzt, engagieren sich seit einem Jahr in der Wirtschaftskammer Wien. Bei der letzten Wahl haben Sie die meisten Vorzugsstimmen im gesamten Bundesland Wien bekommen. Wie haben Sie das geschafft?

Der Wahlerfolg war für mich nur eine Bestätigung dessen, was wir bei AIW bereits seit 16 Jahren praktizieren: einen wertschätzenden Umgang mit den BetreuerInnen, das Verständniss für ihre Bedürfnisse und einen unermüdlichen Einsatz für sie. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass ein solides Berufsbild für die PersonenbetreuerInnen entsteht, dessen Image bereits in deren Herkunftsländern aufgebaut und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen für Vermittlungsagenturen umgesetzt und kontrolliert wird. Damit schaffen wir für alle Beteiligten eine seriöse und qualitativ hochwertige Personenbetreuung in Österreich.

 

Informationen zur Personenbetreuung:

AIW - ALTERN IN WÜRDE
kostenlose Infohotline 0800 222 800
www.aiw.or.at

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